Häufige Fragen
Fragen und Antworten zum Winterdienst in Köln
Räumzeiten, Streumittel, Haftung, Kosten – hier finden Sie die Antworten. Ihre Frage fehlt? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Allgemein
Nach der Kölner Straßenreinigungssatzung müssen Gehwege an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr geräumt und gestreut sein – jeweils bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss nach dem Ende des Schneefalls erneut geräumt werden, bei Glätte so oft wie nötig gestreut. Unsere Einsätze beginnen deshalb oft schon in den frühen Morgenstunden.
In Köln sind Gehwege grundsätzlich in einer Breite von 1,5 Metern zu räumen, damit zwei Personen aneinander vorbeikommen. An Haltestellen, Zugängen und Übergängen räumen wir zusätzlich die Zuwege frei.
Nein – auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz und anderen auftauenden Stoffen in Köln grundsätzlich verboten. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt und Lavagranulat. Ausnahmen gelten nur an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen und Brückenauf- und -abgängen. Wir streuen deshalb ausschließlich satzungskonform.
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Grundstückseigentümer. Wird sie verletzt und es kommt zu einem Unfall, haftet der Eigentümer für den Schaden. Die Pflicht kann vertraglich auf Mieter oder einen Fachbetrieb übertragen werden – die Kontrollpflicht bleibt jedoch beim Eigentümer. Mit unserer Haftungsübernahme übernehmen wir die Verkehrssicherungspflicht inklusive Versicherung und Nachweis.
Der Preis hängt von der Fläche, der Art der Flächen (Gehweg, Parkplatz, Treppen), den vereinbarten Leistungen und der Vertragslaufzeit ab. Üblich sind Saisonpauschalen, die das Risiko für Sie kalkulierbar machen, oder Abrechnungen pro Einsatz. Für ein konkretes Angebot genügen uns Adresse und ungefähre Fläche – Sie erhalten es innerhalb von 24 Stunden.
Nein. Während der Wintersaison überwachen wir die Wetterlage rund um die Uhr und starten unsere Einsätze automatisch, sobald der Deutsche Wetterdienst für Köln vor Schnee oder Glätte warnt. Sie müssen nichts tun.
Wir arbeiten in ganz Köln – rechts- und linksrheinisch – sowie in Leverkusen, Bergisch Gladbach und im Rhein-Erft-Kreis. Unser Betriebshof liegt in Köln-Höhenhaus, deshalb sind wir im Bezirk Mülheim besonders schnell. Alle Gebiete finden Sie unter Einsatzgebiete.
Unsere Bereitschaft läuft in der Regel vom 1. November bis zum 31. März. Verträge schließen wir für eine Saison oder mehrere Jahre – mit festen Preisen und ohne Überraschungen. Einmalige Einsätze sind als Terminräumung jederzeit möglich.
Ja. Für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern übernehmen wir den Gehweg vor dem Haus, die Einfahrt und den Hauszugang zu einem Saisonpreis. Das lohnt sich besonders, wenn Sie beruflich früh unterwegs sind, verreisen oder die Räumpflicht körperlich nicht mehr selbst erfüllen können.
Winterdienst für Gewerbe und Hausverwaltungen
Ja. Die Kosten für den Winterdienst gehören nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten (Straßenreinigung bzw. Hauswart), sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Unsere Rechnungen weisen die Leistungen je Objekt aus, damit die Abrechnung einfach bleibt.
Haftungsübernahme & Verkehrssicherungspflicht
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche, Mitarbeiter und verwendetem Streumittel protokolliert. Die Einsatzberichte stellen wir Ihnen auf Wunsch monatlich oder gesammelt nach der Saison zur Verfügung – als Nachweis gegenüber Versicherung, Mietern oder im Streitfall.
Entsorgung von Streugut
Nach der Tauphase muss Streugut von Gehwegen entfernt werden. Wir kehren Splitt und Granulat zusammen, reinigen Rinnen und Abläufe und entsorgen das Material umweltgerecht. Diese Leistung ist in unserem Komplettpaket enthalten oder einzeln buchbar.
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