
Das Komplettpaket
- Begehung und Objektplan vor der Saison
- Schneeräumung manuell und maschinell
- Streudienst mit satzungskonformen Mitteln
- 24-Stunden-Bereitschaft von November bis März
- Haftungsübernahme mit Betriebshaftpflicht
- Einsatzprotokolle und Saisonbericht
- Streugut-Entsorgung im Frühjahr
Für Hausverwaltungen und WEGs
Mehrere Liegenschaften in verschiedenen Stadtteilen? Wir bündeln alle Objekte in einem Rahmenvertrag mit einheitlichen Leistungen und einer Monatsrechnung. Die Kosten sind nach Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegbar. Auf Wunsch erhalten Sie die Protokolle je Objekt für Ihre Eigentümerversammlung.
Für Unternehmen
Kundenparkplätze, Mitarbeiterzugänge, Anlieferzonen und Rettungswege haben unterschiedliche Prioritäten. Wir legen sie mit Ihnen fest und räumen in der richtigen Reihenfolge – Ihr Betrieb läuft auch bei Schnee ohne Unterbrechung.
Öffentliche Einrichtungen
Schulen, Kitas, Pflegeheime und Verwaltungen haben Öffnungszeiten, zu denen die Wege sicher sein müssen. Wir richten unsere Einsatzzeiten danach aus und arbeiten ausschließlich mit umweltverträglichen Streumitteln.
Häufige Fragen zu Gewerbe & Hausverwaltung
Ja. Die Kosten für den Winterdienst gehören nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten (Straßenreinigung bzw. Hauswart), sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Unsere Rechnungen weisen die Leistungen je Objekt aus, damit die Abrechnung einfach bleibt.
