3. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit
Räum- und Streupflicht in Köln: Uhrzeiten, Breite, Streumittel – was Eigentümer wissen müssen
Wer muss in Köln wann räumen? Welche Breite gilt, welches Streugut ist erlaubt und wer haftet bei einem Sturz? Der kompakte Überblick über die Kölner Straßenreinigungssatzung.

Sobald der erste Schnee fällt, stellen sich jedes Jahr dieselben Fragen: Muss ich schon um 6 Uhr raus? Reicht ein schmaler Streifen? Darf ich Salz nehmen? In Köln regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln die Antworten – und sie sind strenger, als viele denken.
Wer ist in Köln zum Winterdienst verpflichtet?
Die Stadt Köln beauftragt die AWB mit dem Winterdienst auf Fahrbahnen der wichtigen Straßen und auf den Rheinbrücken. Für die Gehwege überträgt die Satzung die Räum- und Streupflicht auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Das gilt für Wohnhäuser genauso wie für Gewerbegrundstücke, Praxen oder Kirchen.
Eigentümer dürfen die Pflicht weitergeben – an Mieter (per Mietvertrag), an einen Hausmeister oder an einen Fachbetrieb für Winterdienst. Wichtig: Die Verantwortung bleibt beim Eigentümer. Er muss kontrollieren, ob die beauftragte Person ihrer Pflicht nachkommt. Bei einem professionellen Dienstleister mit Dokumentation ist diese Kontrolle einfach nachzuweisen.
Die Uhrzeiten: ab 7 Uhr, sonntags ab 9 Uhr
Gehwege müssen in Köln an Werktagen um 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Pflicht endet abends um 20 Uhr. Schneit es tagsüber, muss sofort nach Beendigung des Schneefalls erneut geräumt werden. Bei Glätte ist zu streuen, sobald sie auftritt – und so oft, wie es nötig ist.
In der Praxis bedeutet das: Wer um 7 Uhr fertig sein will, fängt bei starkem Schneefall um 5 Uhr an. Genau deshalb setzen Winterdienste wie NES24 auf eine 24-Stunden-Bereitschaft, die über die amtlichen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes gesteuert wird.
Wie breit muss geräumt werden?
Die Satzung verlangt eine Räumbreite von 1,5 Metern, damit sich zwei Fußgänger begegnen können – mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl. Zusätzlich sind Zugänge zu Haus und Grundstück, zu Haltestellen und zu Fußgängerüberwegen freizuhalten. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn, auf Radwege oder vor Hydranten und Gullys geschoben werden.
Welche Streumittel sind erlaubt?
Hier unterscheidet sich Köln von vielen anderen Städten: Streusalz und andere auftauende Stoffe sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Erlaubt sind abstumpfende Mittel – Sand, Splitt, Lavagranulat. Nur an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen oder Brückenauf- und -abgängen darf ausnahmsweise Salz eingesetzt werden.
Der Grund: Salz schädigt Bäume, Böden, Gewässer und Beton. Wer trotzdem salzt, riskiert ein Bußgeld. Nach der Tauphase muss das Streugut außerdem wieder entfernt werden (siehe Entsorgung von Streugut).
Wer haftet bei einem Sturz?
Rutscht jemand auf einem nicht geräumten oder nicht gestreuten Gehweg aus, haftet der Pflichtige – in der Regel der Eigentümer – für Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Gerichte verlangen den Nachweis, dass rechtzeitig und ausreichend geräumt wurde. Ohne Dokumentation steht man schnell schlecht da.
Deshalb lohnt sich bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeflächen und Wohnanlagen ein Vertrag mit Haftungsübernahme: Der Dienstleister übernimmt die Verkehrssicherungspflicht, ist versichert und protokolliert jeden Einsatz.
Checkliste: So sind Sie in Köln auf der sicheren Seite
- Räumzeiten kennen: werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, bis 20 Uhr
- 1,5 m Breite räumen, Zugänge und Haltestellen freihalten
- Kein Streusalz auf Gehwegen – Splitt, Sand oder Granulat verwenden
- Streugut nach der Tauphase entfernen
- Pflicht nur mit schriftlicher Vereinbarung übertragen und die Ausführung kontrollieren
- Einsätze dokumentieren oder dokumentieren lassen
Hinweis: Dieser Artikel fasst die Regeln der Kölner Straßenreinigungssatzung nach bestem Wissen zusammen (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Satzungstext der Stadt Köln.
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